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Pflegebeiträge 2025: Was Arbeitnehmer, Eltern und Rentner zahlen

3 Min.März 2026

Pflegebeiträge 2025 – wer wie viel zahlt

Seit dem 1. Juli 2023 gilt der aktuelle Pflegebeitragssatz von 3,4 Prozent. Für Kinderlose über 23 Jahre kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten dazu – sie zahlen insgesamt 4,0 Prozent.

Beitragssätze nach Kinderzahl (2025)

Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen (je 1,7 %). Der Kinderabschlag reduziert ausschließlich den Arbeitnehmeranteil:

  • **Kinderlose (über 23 J.):** 4,0 % gesamt – AN 2,3 %, AG 1,7 %
  • **1 Kind:** 3,4 % – AN 1,7 %, AG 1,7 %
  • **2 Kinder:** 3,15 % – AN 1,45 %, AG 1,7 %
  • **3 Kinder:** 2,90 % – AN 1,20 %, AG 1,7 %
  • **4 Kinder:** 2,65 % – AN 0,95 %, AG 1,7 %
  • **5 oder mehr Kinder:** 2,40 % – AN 0,70 %, AG 1,7 %

Kinder werden berücksichtigt bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Besonderheit Sachsen

In Sachsen zahlen Arbeitnehmer historisch bedingt einen höheren Anteil, weil der Buß- und Bettag als Feiertag erhalten blieb: AN 2,2 %, AG 1,2 % (für Kinderlose: AN 2,8 %, AG 1,2 %).

Was zahlen Rentner?

Rentnerinnen und Rentner zahlen den vollen Pflegebeitrag selbst – die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt die Hälfte wie ein Arbeitgeber. Kinderlose Rentner über 23 zahlen also ebenfalls 4,0 % vom Rentenbetrag.

Warum steigen die Beiträge?

Die Pflegeversicherung ist eine Umlageversicherung: Was heute eingezahlt wird, finanziert die heutigen Leistungen. Da die Zahl der Pflegebedürftigen steigt und die Leistungsbeträge erhöht wurden, steigen die Beitragssätze. Experten erwarten bis 2030 einen weiteren Anstieg auf bis zu 4,5 Prozent.

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